Verkehrsrecht (T)

Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer. Und da alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, ist das Verkehrsrecht extrem komplex und kompliziert.

Das Verkehrsrecht beschäftigt sich mit der Geltendmachung von Schäden nach einem Verkehrsunfall, Bussgeld und Strafverfahren im Strassenverkehr sowie der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere gegen Versicherungen.

Anwaltskanzlei Weber-Tabrizian
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