Strafrecht (I)

Das Strafrecht im engeren Sinn regelt, was als strafbar gilt und welche Rechtsfolgen Verstöße gegen Strafnormen haben. Es ist im Kern im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. … Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht.
Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.

Anwaltskanzlei Weber-Tabrizian
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