Miet- und Wohnungsbaurecht (T)

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und regelt im Streitfall die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern. Das Mietrecht enthält unter anderem Gesetze zu Kündigungen, Mieten und Nebenkosten.

Dazu gehören:
Mietvertrag, Mietzins, Mieterhöhung und -minderung, Nebenkostenabrechnungen, Kündigung, Mietkaution, Schönheitsreparaturen, u.v.m.


Beim Baurecht unterscheidet man zwischen zwei großen Bereichen. Das private Baurecht betrifft die Auseinandersetzungen zwischen Bauunternehmers, Subunternehmern und Bauherren, während das öffentliche Baurecht sich mit der Frage beschäftigt, ob z. B. die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung oder die Baufreigabe erteilen muß oder nicht. Auch die Frage, ob die Vergabeentscheidung des öffentlichen Bauherren ordnungsgemäß war, ist dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen. Das private Baurecht ist zum einen im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Vielfach werden die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber durch die Bestimmungen der VOB/B verdrängt, dies jedoch nur, wenn die Geltung der VOB/B zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart wurde.

Anwaltskanzlei Weber-Tabrizian
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