Anwaltsbüro Weber-Tabrizian | Grafhorster Str. 4 | 38458 Velpke | Telefon +49 5364 7150| Fax: +49 5364 7160
für unsere Mandanten an allen
bundesdeutschen Amts- und Landgerichten tätig.
Schwerpunkte
(T: Tätigkeitsschwerpunkt, I: Interessenschwerpunkt)
Ehe- und Familienrecht / Scheidungsrecht (T)
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.Neben
der Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen beschäftigen wir uns vorrangig mit der Vertretung in Scheidungsverfahren und
Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Versorgungsausgleich). Von einer Ehescheidung bzw.
Trennung sind zumeist Kinder betroffen. Hier sind neben den unterhaltsrechtlichen Fragen vorrangig Fragen des Sorge- und
Aufenthaltsbestimmungsrechtes sowie des Umgangsrechtes zu regeln.
Verkehrsrecht (T)
Das Verkehrsrecht beschäftigt sich mit der Geltendmachung von Schäden nach einem Verkehrsunfall, Bussgeld und Strafverfahren
im Strassenverkehr sowie der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere gegen Versicherungen.
Baurecht (T)
Beim Baurecht unterscheidet man zwischen zwei großen Bereichen. Das private Baurecht betrifft die Auseinandersetzungen
zwischen Bauunternehmers, Subunternehmern und Bauherren, während das öffentliche Baurecht sich mit der Frage beschäftigt, ob
z. B. die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung oder die Baufreigabe erteilen muß oder nicht. Auch die Frage, ob die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Bauherren ordnungsgemäß war, ist dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen. Das private
Baurecht ist zum einen im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Vielfach werden die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) aber durch die Bestimmungen der VOB/B verdrängt, dies jedoch nur, wenn die Geltung der VOB/B zwischen den
Vertragsparteien wirksam vereinbart wurde.
Strafrecht (I)
Als Beispiele mögen das Arzneistrafrecht, Mietwucher, Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflicht und ähnliche genannt sein
(Auch: Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Aktiengesetz,Handelsgesetz, Bauforderungssicherungsgesetz, Kartellgesetz,
Subventionsgesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Wirtschaftsstrafgesetz).
In solchen Bereichen muß das allgemeine prozeßrechtliche Instrumentarium mit den spezifischen materiellen Regelungen verbunden
werden. Gerade solche, nicht alltägliche Fälle begreifen wir als Herausforderung.
Erbrecht (I)
Das Erbrecht beschäftigt sich mit allen rechtlich relevanten Belangen des Erbens und Vererbens sowie von Schenkungen und
Übertragungen.